Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Kontakt aufnehmen zum Arbeitgeber-Service

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit berät und unterstützt Sie rund um das Thema Personal.


Ihr Unternehmen ist auf der Suche nach neuem Personal oder möchte sich zu Personalfragen beraten lassen? Die Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen ein weites Spektrum an professionellen Dienstleistungen und unterstützt Sie bei der Suche nach Arbeitskräften und bei der Personalplanung in Ihrem Betrieb.

Kontaktieren können Sie den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit auf folgende Weise:

  • persönliche Vorsprache bei der zuständigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit,
  • per Post,
  • Telefon-Hotline,
  • Kontaktformular auf der Internetseite oder
  • per E-Mail.

Folgende Dienstleistungsangebote bietet der Arbeitgeber-Service an:

  • Marktkompetenz: Der Arbeitgeber-Service beobachtet und analysiert für Sie Marktveränderungen auf dem nationalen und regionalen Bewerber- und Arbeitsmarkt.
  • Individuelle Beratung: Gemeinsam mit Ihnen stellt Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Dienstleistungsangebote zusammen und berät Sie zu Fragen rund um das Thema Personal.
  • Vermittlung nach Maß: Sie bekommen geeignete Auszubildende oder Arbeitskräfte vermittelt – entsprechend Ihren Anforderungen. 
  • Finanzielle Unterstützung: Sie können zum Beispiel bei der Einstellung oder Qualifizierung finanzielle Unterstützung bekommen. 
  • eService: Sie können die eServices nutzen, zum Beispiel zur Information oder Personalgewinnung – unabhängig von Ort und Zeit.

Verfahrensablauf
  • Sie erreichen den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit mittels
    • persönlicher Vorsprache bei der örtlichen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit,
    • Anschreiben per Post,
    • Telefon-Hotline,
    • Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit oder
    • per E-Mail.
  • Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Reaktion auf Ihr Anliegen. 
  • Ab der ersten Kontaktaufnahme steht Ihnen eine persönliche Ansprechpartnerin oder ein persönlicher Ansprechpartner für Ihre Anliegen zur Verfügung.
  • Gemeinsam mit Ihnen findet diese Vermittlungs- und Beratungsfachkraft für Sie passende Dienstleistungen, vereinbart mit Ihnen das weitere Vorgehen und berät Sie zu Fragen rund um das Thema Personal.

An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stelle
Voraussetzungen

Keine


Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine


Bearbeitungsdauer

Keine


Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen
Urheber
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

27.08.2020


Teaser

Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit berät und unterstützt Sie rund um das Thema Personal.


Verfahrensablauf

  • Sie erreichen den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit mittels
    • persönlicher Vorsprache bei der örtlichen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit,
    • Anschreiben per Post,
    • Telefon-Hotline,
    • Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit oder
    • per E-Mail.
  • Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Reaktion auf Ihr Anliegen. 
  • Ab der ersten Kontaktaufnahme steht Ihnen eine persönliche Ansprechpartnerin oder ein persönlicher Ansprechpartner für Ihre Anliegen zur Verfügung.
  • Gemeinsam mit Ihnen findet diese Vermittlungs- und Beratungsfachkraft für Sie passende Dienstleistungen, vereinbart mit Ihnen das weitere Vorgehen und berät Sie zu Fragen rund um das Thema Personal.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Keine


Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine


Bearbeitungsdauer

Keine


Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

27.08.2020


Frag Govii, den Behördenbot

Chatten Sie hier mit dem Chatbot Govii. Er kann Ihnen bei behördlichen Anfragen aller Art weiterhelfen, lernt aber gerade noch sehr viel dazu und weiß vielleicht noch nicht auf alles eine Antwort.

Weitere Informationen und Angebote