Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nah- und Fernverkehr beantragen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fern- oder Nahverkehr schwerbehinderte Menschen, deren Begleitpersonen, Begleithunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie auf Antrag eine Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen erhalten.


Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.

Sie können eine Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr in Höhe von 80 Prozent des zuletzt festgesetzten Erstattungsbetrages (Schlusszahlung) erhalten. Die Vorauszahlung wird zur Hälfte am 15. Juli und 15. November ausgezahlt.

Wurden von Seiten des Bundesverwaltungsamtes bereits Erstattungen erhalten, können Anträge auf Vorauszahlung stellen:

  • Verkehrsunternehmen,
  • Verkehrsverbünde und
  • Nahverkehrsorganisationen.

Wenn Sie von Landeserstattung auf Bundeserstattung gewechselt haben, können Sie im Ausnahmefall eine Vorauszahlung auf Grundlage Ihres letzten Schlusszahlungsbescheides erhalten.

Sie können keine Abschlagszahlungen erhalten.

Sie müssen die Vorauszahlungen zurückzahlen, wenn Sie die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht einreichen.


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Vorauszahlung für die Erstattung von Fahrgeldausfällen im Fern- und Nahverkehr online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen:

Schriftliche Antragstellung:

  • Laden Sie den Antrag auf Vorauszahlung von der Internetseite des BVA herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an das Bundesverwaltungsamt.
  • Sie können den Antrag zur schnelleren Bearbeitung vorab per E-Mail an das BVA schicken.
  • Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft.
  • Sollten Sie die Voraussetzung für eine Vorauszahlung erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.

Online-Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular auf Vorauszahlung elektronisch aus.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab. Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft.
  • Sollten Sie die Voraussetzung für eine Vorauszahlung erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Vorauszahlung können Sie stellen, wenn das erstattungsberechtigte Unternehmen bereits eine Erstattungszahlung (Schlusszahlung) durch das Bundesverwaltungsamt erhalten hat.

Hinweis: Wenn Sie ein neues Unternehmen sind, von dem bislang noch keine Berechnungsunterlagen vorliegen, müssen Sie zunächst die endgültigen Fahrgeldeinnahmen des jeweiligen Kalenderjahres fristgerecht nachweisen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?
  • Antragsfrist: Der Antrag für das aktuelle Jahr kann innerhalb des laufenden Jahres gestellt werden.
  • Widerspruchsfrist: 1 Monate nach Bekanntgabe
  • Klagefrist: 1 Monate nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 3 Monate.


Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage
     

Anträge / Formulare
  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Weiterführende Informationen
Urheber
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

11.02.2022


Teaser

Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fern- oder Nahverkehr schwerbehinderte Menschen, deren Begleitpersonen, Begleithunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie auf Antrag eine Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen erhalten.


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Vorauszahlung für die Erstattung von Fahrgeldausfällen im Fern- und Nahverkehr online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen:

Schriftliche Antragstellung:

  • Laden Sie den Antrag auf Vorauszahlung von der Internetseite des BVA herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an das Bundesverwaltungsamt.
  • Sie können den Antrag zur schnelleren Bearbeitung vorab per E-Mail an das BVA schicken.
  • Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft.
  • Sollten Sie die Voraussetzung für eine Vorauszahlung erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.

Online-Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular auf Vorauszahlung elektronisch aus.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab. Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft.
  • Sollten Sie die Voraussetzung für eine Vorauszahlung erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Vorauszahlung können Sie stellen, wenn das erstattungsberechtigte Unternehmen bereits eine Erstattungszahlung (Schlusszahlung) durch das Bundesverwaltungsamt erhalten hat.

Hinweis: Wenn Sie ein neues Unternehmen sind, von dem bislang noch keine Berechnungsunterlagen vorliegen, müssen Sie zunächst die endgültigen Fahrgeldeinnahmen des jeweiligen Kalenderjahres fristgerecht nachweisen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

  • Antragsfrist: Der Antrag für das aktuelle Jahr kann innerhalb des laufenden Jahres gestellt werden.
  • Widerspruchsfrist: 1 Monate nach Bekanntgabe
  • Klagefrist: 1 Monate nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 3 Monate.


Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage
     

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Weiterführende Informationen

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

11.02.2022


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