Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Bescheinigung für Post-Universaldienstleister beantragen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung für Post-Universaldienstleistende beantragen. Mit dieser können Sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer für Post-Universaldienstleistungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.


Die Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmen, die Post-Universaldienste anbieten, zum Beispiel Postdienste,

  • fördert Post-Universaldienstleistungen und
  • stellt Wettbewerbsgleichheit unter den Post-Universaldienstleistenden her.

Post-Universaldienstleistende bieten flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens eine oder alle der folgenden Dienstleistungen an:

  • Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm mit bestimmten Qualitätsmerkmalen;
  • Beförderung von adressierten Paketen bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm;
  • Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm, wenn Sie auch die Leistungen erbringen, die in den ersten beiden Spiegelstrichen dieser Auflistung stehen.
  • Einschreib und Wertsendungen.

Für eine Umsatzsteuerbefreiung müssen Sie zunächst eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) für Post-Universaldienstleistungen in Deutschland besitzen. Anschließend können Sie die Umsatzsteuerbefreiung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag formlos per Post oder über das BZStOnline-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
  • Senden Sie die Unterlagen zusammen mit dem Antrag an das BZSt:
    • unterschrieben per Post oder
    • online über das BOP (persönliches Zertifikat erforderlich)
  • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters erfüllen, sendet das BZSt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung zu.
  • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters nicht erfüllen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie Einspruch einlegen können.

Voraussetzungen

Eine Umsatzsteuerbefreiung können beantragen:

  • unternehmerische Personen (als natürliche und juristische Person),
  • die flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbieten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Verpflichtungserklärung
  • Bestätigung, dass Ihr Unternehmen flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbietet

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Weiterführende Informationen
Urheber

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

28.02.2023


Teaser

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung für Post-Universaldienstleistende beantragen. Mit dieser können Sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer für Post-Universaldienstleistungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag formlos per Post oder über das BZStOnline-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
  • Senden Sie die Unterlagen zusammen mit dem Antrag an das BZSt:
    • unterschrieben per Post oder
    • online über das BOP (persönliches Zertifikat erforderlich)
  • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters erfüllen, sendet das BZSt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung zu.
  • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters nicht erfüllen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie Einspruch einlegen können.

Voraussetzungen

Eine Umsatzsteuerbefreiung können beantragen:

  • unternehmerische Personen (als natürliche und juristische Person),
  • die flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbieten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Verpflichtungserklärung
  • Bestätigung, dass Ihr Unternehmen flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbietet

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Weiterführende Informationen

Urheber

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

28.02.2023


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