Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellung, Anzeige Beseitigung von Anlagen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Informationen zum Bauantrag, zur Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung und zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.


Baugenehmigung:
Mit Erteilung der Baugenehmigung können die Bauherrinnen/Bauherren davon ausgehen, dass die genehmigten Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, soweit diese im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind. 

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren:
Für Bauvorhaben (ausgenommen Sonderbauten) kann ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) beantragt werden. Das vereinfachte Verfahren stellt das Regelverfahren dar. Liegen die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nicht vor, z. B. im Falle von Sonderbauten i. S. des § 2 Absatz 4 LBO oder wenn die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser nicht umfassend bauvorlageberechtigt nach § 65 Abs. 2 LBO ist, bedarf es eines Baugenehmigungsverfahrens nach § 64 LBO. Der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. 

Teilbaugenehmigung:
Eine Teilbaugenehmigung kann vor endgültiger Ausstellung der Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile. Der Antrag auf Teilbaugenehmigung ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen.

Vorbescheid:
Vor Einreichung des Bauantrags kann der Bauherrin oder des Bauherrn zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid erteilt werden (§ 75 LBO). Der Antrag auf Vorbescheid ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen.

Genehmigungsfreistellung:
Nach § 62 LBO genehmigungsfrei gestellte bauliche Anlagen bedürfen keiner Baugenehmigung („Bauen ohne Baugenehmigung“). Die erforderlichen Bauvorlagen sind bei der Gemeinde - bzw. sofern die untere Bauaufsichtsbehörde ein gesondertes elektronisches Verfahren (sogenanntes virtuelles Bauamt) anbietet, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde - einzureichen.

Beseitigung von Anlagen:
Die Beseitigung von in § 61 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 aufgeführten Anlagen ist verfahrensfrei. Dies gilt nicht für Kulturdenkmale. Alle anderen baulichen Anlagen und Gebäude, einschließlich von Kulturdenkmalen, sind mindestens einen Monat vor der Beseitigung der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Bei nicht freistehenden Gebäuden braucht es in der Regel einer Einbindung eines Statikers; hier sollte daher zuvor die untere Bauaufsichtsbehörde kontaktiert werden. .


An wen muss ich mich wenden?

An die unteren Bauaufsichtsbehörden der

  • Kreise oder kreisfreien Städte bzw.
  • der in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ellerau

Der Bauantrag ist vollständig (3-fach) direkt bei der Genehmigungsbehörde, Kreis Segeberg
Bauaufsicht, Jaguarring 16, 23795 Bad Segeberg einzureichen.

Beachten Sie hierbei den Stellplatznachweis gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Ellerau!

Die Anträge und Formulare im bauaufsichtlichen Verfahren finden Sie auf der Webseite des Kreises Segeberg.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Bauaufsicht des Kreises Segeberg. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des Kreises Segeberg.

Hinweis: Bitte reichen Sie den Antrag zur Entwässerung direkt bei den Kommunalbetrieben Ellerau ein:

-    Entwässerungsantrag Schmutzwasser in 2facher Form
-    Entwässerungsantrag Niederschlagswasser in 3facher Form

Kommunalbetriebe Ellerau
Berliner Damm 2
25479 Ellerau
www.kbe-ellerau.de

Die Genehmigungsfreistellung ist vollständig direkt 2-fach bei der Gemeinde Ellerau, FB 6 Bauen, Rathausplatz 1, 25421 Quickborn, einzureichen.

Beachten Sie hierbei den Stellplatznachweis gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Ellerau!

Die Anträge und Formulare im bauaufsichtlichen Verfahren finden Sie auf der Webseite des Kreises Segeberg.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Bauaufsicht des Kreises Segeberg. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des Kreises Segeberg.

Hinweis: Bitte reichen Sie den Antrag zur Entwässerung direkt bei den Kommunalbetrieben Ellerau ein:

-    Entwässerungsantrag Schmutzwasser in 2facher Form
-    Entwässerungsantrag Niederschlagswasser in 3facher Form

Kommunalbetriebe Ellerau
Berliner Damm 2
25479 Ellerau
www.kbe-ellerau.de

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren fällig. Diese können unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden. Die Genehmigungsfreistellung gilt ebenfalls drei Jahre, kann aber nicht verlängert werden.


Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Landkreis Segeberg
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt verfahrensfreie Bauvorhaben. Diese sind in § 61 LBO geregelt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Bauvorhaben für Gewächshäuser,
  • Gartenlauben,
  • Brunnen,
  • Schwimmbecken,
  • vorübergehend aufgestellte Gerüste oder
  • Fahrradabstellanlagen.

Bei diesen handeln die Bauherrinnen/Bauherren eigenverantwortlich. Sie haben daher von sich aus sicherzustellen, dass auch eine Nutzungsänderung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, zum Beispiel den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, nicht widerspricht.

Von den verfahrensfreien Bauvorhaben ist die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO zu unterscheiden.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ellerau

Bitte den Bauantrag vollständig (2-fach) direkt bei der Genehmigungsbehörde, Kreis Pinneberg, Fachdienst Planen und Bauen, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn, einreichen.

Hinweis: Bitte reichen Sie den Antrag zur Entwässerung in Quickborn ein. Diese Unterlagen sind Bestandteil der vollständigen Antragsunterlagen.

Genehmigungsfreistellung (Bauanzeigen in B-Plangebieten)

Bitte 1-fach an die Stadt Quickborn und zeitgleich 1-fach beim Kreis Pinneberg, Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn, einreichen.

Teaser

Informationen zum Bauantrag, zur Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung und zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.


An wen muss ich mich wenden?

An die unteren Bauaufsichtsbehörden der

  • Kreise oder kreisfreien Städte bzw.
  • der in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ellerau

Der Bauantrag ist vollständig (3-fach) direkt bei der Genehmigungsbehörde, Kreis Segeberg
Bauaufsicht, Jaguarring 16, 23795 Bad Segeberg einzureichen.

Beachten Sie hierbei den Stellplatznachweis gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Ellerau!

Die Anträge und Formulare im bauaufsichtlichen Verfahren finden Sie auf der Webseite des Kreises Segeberg.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Bauaufsicht des Kreises Segeberg. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des Kreises Segeberg.

Hinweis: Bitte reichen Sie den Antrag zur Entwässerung direkt bei den Kommunalbetrieben Ellerau ein:

-    Entwässerungsantrag Schmutzwasser in 2facher Form
-    Entwässerungsantrag Niederschlagswasser in 3facher Form

Kommunalbetriebe Ellerau
Berliner Damm 2
25479 Ellerau
www.kbe-ellerau.de

Die Genehmigungsfreistellung ist vollständig direkt 2-fach bei der Gemeinde Ellerau, FB 6 Bauen, Rathausplatz 1, 25421 Quickborn, einzureichen.

Beachten Sie hierbei den Stellplatznachweis gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Ellerau!

Die Anträge und Formulare im bauaufsichtlichen Verfahren finden Sie auf der Webseite des Kreises Segeberg.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Bauaufsicht des Kreises Segeberg. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des Kreises Segeberg.

Hinweis: Bitte reichen Sie den Antrag zur Entwässerung direkt bei den Kommunalbetrieben Ellerau ein:

-    Entwässerungsantrag Schmutzwasser in 2facher Form
-    Entwässerungsantrag Niederschlagswasser in 3facher Form

Kommunalbetriebe Ellerau
Berliner Damm 2
25479 Ellerau
www.kbe-ellerau.de

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren fällig. Diese können unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden. Die Genehmigungsfreistellung gilt ebenfalls drei Jahre, kann aber nicht verlängert werden.


Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare


Spezielle Hinweise für - Landkreis Segeberg

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt verfahrensfreie Bauvorhaben. Diese sind in § 61 LBO geregelt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Bauvorhaben für Gewächshäuser,
  • Gartenlauben,
  • Brunnen,
  • Schwimmbecken,
  • vorübergehend aufgestellte Gerüste oder
  • Fahrradabstellanlagen.

Bei diesen handeln die Bauherrinnen/Bauherren eigenverantwortlich. Sie haben daher von sich aus sicherzustellen, dass auch eine Nutzungsänderung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, zum Beispiel den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, nicht widerspricht.

Von den verfahrensfreien Bauvorhaben ist die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO zu unterscheiden.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ellerau

Bitte den Bauantrag vollständig (2-fach) direkt bei der Genehmigungsbehörde, Kreis Pinneberg, Fachdienst Planen und Bauen, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn, einreichen.

Hinweis: Bitte reichen Sie den Antrag zur Entwässerung in Quickborn ein. Diese Unterlagen sind Bestandteil der vollständigen Antragsunterlagen.

Genehmigungsfreistellung (Bauanzeigen in B-Plangebieten)

Bitte 1-fach an die Stadt Quickborn und zeitgleich 1-fach beim Kreis Pinneberg, Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn, einreichen.

Persönlich vor Ort, Ihre zuständigen Stellen:

Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
Sprechzeiten der Kreisverwaltung
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie hier:Bürger*innen-Service [ https://www.segeberg.de/service ]

Stadt Quickborn - Bürgerdienste - Bauen

Rathausplatz 1
25451 Quickborn (Pinneberg)
04106 6110
04106 611400

Mo. - Fr. 08:00 - 18:00 Uhr

Parkpalette gegenüber des Rathauses
Anzahl: 100
direkt vor dem Rathaus
Anzahl: 50

Anzahl: 2
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Empfänger: Stadt Quickborn
Bank: Sparkasse Südholstein
BIC: NOLADE21SHO
IBAN: DE72230510300007050016

Empfänger: Stadt Quickborn
Bank: VR Bank in Holstein eG
BIC: GENODEF1PIN
IBAN: DE53221914050058000050