- Andere Strafanzeige stellen
Wenn Sie Kenntnis einer Straftat erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge einer Straftat wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.
- Beratungshilfe
Einen Antrag auf Beratungshilfe kann stellen, wer die Kosten für rechtsanwaltliche Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nicht aufbringen kann.
- Betrugsdelikt anzeigen
Wenn Sie Kenntnis eines Betrugsdeliktes erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.
- Bewährungshilfe - Bestellung beschließen
Stehen Sie als verurteilte Person unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht, kann Ihnen das Gericht eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer bestellen.
- Eigentumsdelikt anzeigen
Wenn Sie Kenntnis eines Eigentumsdeliktes erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.
- Erteilung von Auskünften an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
Wenn die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) eine Auskunft bei Ihnen anfordert, müssen Sie diese Auskunft grundsätzlich erteilen.
- Hass und Hetze im Netz anzeigen
Wenn Sie Kenntnis über Hass und Hetze im Netz erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt oder Zeuge wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.
- Hunde(beiß)vorfall melden
Bitte melden Sie Hundeangriffe schnellstmöglich dem Ordnungsamt.
- Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld
Geringfügige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können mit einem Verwarngeld, nicht geringfügige Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Öffentliche Rechtsberatung
Wenn Sie eine Rechtsberatung oder Rechtsauskunft benötigen, können Sie sich in der Regel an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung wenden.
- Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Einen Antrag auf Prozesskostenhilfe kann stellen, wer nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.
- Rückmeldung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen erhalten
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Finance Intelligence Unit, kurz FIU) gibt dem Verpflichteten in angemessener Zeit Rückmeldung zur Relevanz seiner Meldung.
- Sachbeschädigung anzeigen
Wenn Sie Kenntnis einer Sachbeschädigung erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt oder Zeuge wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.
- Schwarzarbeit
Schwarzarbeit leistet, wer als Gewerbetreibender z. B. seiner Anzeigenpflicht nach der Gewerbeordnung nicht nachgekommen ist.
- Steuerfahndung / Bußgeld- und Strafsachenstelle
Aufgabe der Steuerfahndung ist es, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu ermitteln sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.
- Strafanzeige stellen
Wenn Sie Kenntnis einer Straftat erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge einer Straftat wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
- Strafbefehl
In Strafsachen geringerer Bedeutung (außer bei Jugendlichen) kann die Staatsanwaltschaft anstelle der Erhebung einer Anklage den Erlass eines Strafbefehls beantragen.
- Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung melden
Als Verpflichtete oder Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Sie Fälle melden, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten.
- Zeugenladung
Wer als Zeugin/Zeuge in einem Straf-/ Zivilprozess geladen ist, ist verpflichtet zum genannten Termin zu erscheinen.