- Beihilfe für Hinterbliebene in der gesetzlichen Unfallversicherung
Wenn Ihre Ehefrau, Ihr Ehemann, Ihre eingetragene Lebenspartnerin, Ihr eingetragener Lebenspartner oder ein Elternteil verstorben ist, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung finanzielle Unterstützung erhalten.
- Beihilfe für Hinterbliebene in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
Als Hinterbliebene oder Hinterbliebener können Sie von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Beihilfe erhalten. Das ist möglich, wenn Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger nicht an den Folgen eines Versicherungsfalls verstorben ist.
- Bestattung anmelden
Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung .
- Elternrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit stirbt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Elternrente erhalten.
- Elternrente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit stirbt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Elternrente erhalten.
- Erklärung aus dem Organspende-Register abrufen
Wenn Sie eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register abgegeben haben, können Sie diese mithilfe Ihrer Erklärungs-ID abrufen.
- Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben
Sie können im Organspende-Register eine Erklärung abgeben, ob Sie einer Organ- und Gewebespende zustimmen oder widersprechen.
- Erstattung von Überführungskosten durch die Landwirtschaftliche Unfallversicherung
Sie haben die Überführung einer Person bezahlt, die durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder durch eine Berufskrankheit gestorben ist? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten zurück erhalten.
- Erziehungsrente beantragen
Wenn Sie allein ein Kind erziehen, weil Ihre geschiedene Partnerin oder Ihr geschiedener Partner gestorben ist, können Sie Erziehungsrente erhalten.
- Friedhöfe
Auf allen Friedhöfen werden grundsätzlich Erdgräber für Sargbeisetzungen und Urnengräber angeboten.
- Halb- oder Vollwaisenrente beantragen
Kinder, bei denen ein oder beide Elternteile verstorben sind, können Waisenrente beantragen.
- Leichenpass: Ausstellung
Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass erforderlich sein.
- Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beim zuständigen Standesamt beantragen. Die Auszüge werden zum Beispiel aus Geburts-, Ehe- und Streberegistern ausgestellt.
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
- Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland können nachträglich in Deutschland in das Sterberegister eingetragen werden.
- Rentenabfindung für hinterbliebene Ehepartnerinnen oder Ehepartner aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat beantragen
Als hinterbliebene Person erhalten Sie bei einer erneuten Heirat oder Neubegründung einer Lebenspartnerschaft anstelle der Rente eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Sterbefall anzeigen
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
- Sterbegeld für Hinterbliebene aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
Wenn ein Mitglied Ihrer Familie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder infolge einer anerkannten Berufskrankheit verstorben ist, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung Sterbegeld erhalten.
- Sterbegeld von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
Sie haben die Bestattung einer Person bezahlt, die bei einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder durch eine Berufskrankheit gestorben ist? Dann erstattet Ihnen die landwirtschaftliche Unfallversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.
- Überführungskosten für Verstorbene in der gesetzlichen Unfallversicherung zurückerhalten
Sie haben die Überführung eines gesetzlich Unfallversicherten bezahlt? Dann können Sie die Kosten zurückerhalten, wenn die Person infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist.
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen
Wenn Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl Ihnen selbst die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.
- Waisenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
Wenn Ihr Elternteil infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Waisenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Waisenrente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen
Nach dem Tod eines Ihrer Elternteile erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Waisenrente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Auch Enkel und Geschwister der verstorbenen Person können Waisenrente beziehen.
- Waisenrente von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
Wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter gestorben ist, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Waisenrente von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
- Witwen- oder Witwerrente für frühere Ehegatten von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
Nach dem Tod Ihrer früheren Lebens- oder Ehepartnerin beziehungsweise Ihres früheren Lebens- oder Ehepartners infolge eines Versicherungsfalles, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente erhalten.
- Witwen- oder Witwerrente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen
Als Hinterbliebene oder Hinterbliebener können Sie von der landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.
- Witwen- und Witwerrente für frühere Ehepartnerinnen oder -partner von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
Nach dem Tod Ihres früheren Lebens- oder Ehepartners beziehungsweise Ihrer früheren Lebens- oder Ehepartnerin können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente erhalten.
- Witwen- und Witwerrente für Hinterbliebene in der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
Als Witwe, Witwer oder Teil einer Lebenspartnerschaft mit der verstorbenen Person können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente erhalten.
- Witwen- und Witwerrente von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
Als Witwe, Witwer oder überlebender Teil einer Lebenspartnerschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eine Rente erhalten.
- Witwenrente oder Witwerrente beantragen
Wenn Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner oder Ihre -partnerin stirbt, können Sie in vielen Fällen eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.