Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hohwacht für die die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hohwacht-Neudorf
§ 12 Schlussbestimmungen
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.