Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hohwacht für die die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hohwacht-Neudorf
§ 2 Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung
Die Einnahmen der Kameradschaftskasse bestehen aus Zuwendungen der Gemeinde sowie Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen (§ 2 b des Brandschutzgesetzes), im Übrigen aus Einnahmen aus der Durchführung von Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr sowie sonstigen Einnahmen und Beiträgen der fördernden Mitglieder.