Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hohwacht für die die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hohwacht-Neudorf
§ 7 Deckungsfähigkeit, überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
(1)
Ausgaben können im Rahmen der Einnahme- und Ausgabeplanung für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden.
(2)
Mehreinnahmen bis zur Wertgrenze nach § 3 können für Mehrausgaben verwendet werden, wenn ein sachlicher Zusammenhang besteht.
(3)
Zweckgebundene Mehreinnahmen dürfen für entsprechende Mehrausgaben verwendet werden; § 3 bleibt unberührt.
(4)
Mehrausgaben entsprechend Absatz 2 und 3 sind keine überplanmäßigen Ausgaben.
(5)
Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
(6)
Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat.
(7)
Über die Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben bestimmt die Wehrführung. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben beträgt 1.000 EUR.