Satzung über die Benutzung des Dörpshus der Gemeinde Harmsdorf
Aufgrund der §§ 4 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.09.2021 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Allgemeines
Für Veranstaltungen zur Gemeinschaftspflege, Freizeitgestaltung, Förderung des kulturellen Lebens, Heimat-und Jugendpflege, der sozialen Betreuung von Bürgerinnen und Bürgern und Durchführung von Familienfeiern stellt die Gemeinde das Dörpshus, Rauher Stiefel 1 in 23738 Harmsdorf, als öffentliche Einrichtung zur Verfügung.
§ 2 Benutzerkreis
Das Dörpshus steht neben der Gemeinde, der Feuerwehr, den Vereinen und Verbänden der Gemeinde Harmsdorf, sonstigen Interessengruppen der Gemeinde Harmsdorf, sonstige zu genehmigende Veranstaltungen von dem Bürgermeister und allen Bürgern der Gemeinde Harmsdorf zur Verfügung.
§ 3 Benutzungsverhältnis
Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich ausgestaltet.
Die Einzelheiten werden in der Benutzungsordnung für das Dörpshus Harmsdorf bestimmt.
§ 4 Entgelt
Es wird ein privatrechtliches Entgelt nach der Entgeltordnung erhoben.