Satzung über die Benutzung des Gemeinschaftshauses der Gemeinde Kabelhorst
Aufgrund der §§ 4 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.10.2021 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Allgemeines
Für Veranstaltungen zur Gemeinschaftspflege, Freizeitgestaltung, Förderung des kulturellen Lebens, Heimat-und Jugendpflege, der sozialen Betreuung von Bürgerinnen und Bürgern und Durchführung von Familienfeiern stellt die Gemeinde das Gemeinschaftshaus, Grünbek 23, 23738 Kabelhorst, als öffentliche Einrichtung zur Verfügung.
§ 2 Benutzerkreis
Das Gemeinschaftshaus steht neben der Gemeinde, der Feuerwehr, den Vereinen und Verbänden der Gemeinde Kabelhorst, sonstigen Interessengruppen der Gemeinde Kabelhorst, sonstige zu genehmigende Veranstaltungen von dem Bürgermeister und allen Bürgern der Gemeinde Kabelhorst zur Verfügung.
§ 3 Benutzungsverhältnis
Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich ausgestaltet.
Die Einzelheiten werden in der Benutzungsordnung für das Gemeinschaftshaus Kabelhorst bestimmt.
§ 4 Entgelt
Es wird ein privatrechtliches Entgelt nach der Entgeltordnung erhoben.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung über die Benutzung des Gemeinschaftshauses tritt ab dem 01.01.2022 in Kraft.