Entgeltordnung für die Begegnungsstätte Provianthaus der Stadt Rendsburg
Aufgrund des § 4 in Verbindung mit § 28 Ziffer 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung werden nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 17. Dezember 2020 für die Begegnungsstätte Provianthaus folgende Entgelte festgesetzt:
§ 1 Höhe der Entgelte
1)
Für die Benutzung der Räume in der Begegnungsstätte werden folgende Entgelte festgesetzt:
a)
bei Nutzungen gewerblicher Art (0,36 € pro Quadratmeter pro Stunde):
- für Raum 1 (35,98 qm) 12,95 € /Std.
- für Raum 2 (26,78 qm) 9,64 € /Std.
- für Raum 3 (33,77 qm) 12,16 € /Std.
- für Raum 4 (60,19 qm) 21,67 € /Std.
- für Raum 5 (38,03 qm) 13,69 € /Std.
- für Raum 6 (21,72 qm) 7,82 € /Std.
- für Raum 7 (24,84 qm) 8,94 € /Std.
- für Raum 8 (35,38 qm) 12,74 € /Std.
- für Raum 9 (31,67 qm) 11,40 € /Std.
- für die Küchennutzung 40,00 €
b)
bei Nutzungen nicht gewerblicher Art (0,26 € pro Quadratmeter pro Stunde):
- für Raum 1 (35,98 qm) 9,35 € /Std.
- für Raum 2 (26,78 qm) 6,96 € /Std.
- für Raum 3 (33,77 qm) 8,78 € /Std.
- für Raum 4 (60,19 qm) 15,65 € /Std.
- für Raum 5 (38,03 qm) 9,89 € /Std.
- für Raum 6 (21,72 qm) 5,65 € /Std.
- für Raum 7 (24,84 qm) 6,46 € /Std.
- für Raum 8 (35,38 qm) 9,20 € /Std.
- für Raum 9 (31,67 qm) 8,23 € /Std.
- für die Küchennutzung 20,00 €
Für Vereine und Verbände der Wohlfahrtspflege und der Kirchen, für von der Stadt Rendsburg anerkannte Seniorenvereinigungen, sowie sonstige Vereine und Verbände, die regelmäßig die Begegnungsstätte nutzen, werden folgende Ermäßigungen des Entgelts zu § 1 Ziff. 1 b) bei nicht kommerziellen Veranstaltungen eingeräumt:
- bei einer wöchentlichen Nutzung = 75 %
- zweimal im Monat = 50 %
- bei einer monatlichen Nutzung = 25 %
c)
In dem Entgelt sind die Kosten für Reinigung, Heizung und Beleuchtung, die Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungsgegenstände und des Geschirrs enthalten.
2)
In begründeten Einzelfällen kann die Verwaltung auf Antrag eine besondere Ermäßigung oder eine unentgeltliche Nutzung bewilligen.
§ 2 Fälligkeit des Entgeltes
Das Benutzungsentgelt ist eine Woche vor Beginn der Veranstaltung bei der Stadt Rendsburg einzuzahlen.
Bei regelmäßiger Nutzung der Begegnungsstätte kann das Benutzungsentgelt auf Antrag jährlich bzw. monatlich an die Stadt Rendsburg gezahlt werden.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann die Nutzung der Räume verweigert werden.
§ 3 In-Kraft-Treten
Die Entgeltordnung für die Begegnungsstätte Provianthaus tritt am 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für die Begegnungsstätte Grüne Straße vom 16. Dezember 2004 außer Kraft.
Rendsburg, den 18.12.2020
Stadt Rendsburg – Der Bürgermeister
Gez. Pierre Gilgenast
Pierre Gilgenast
Bürgermeister