Vergaberichtlinien der Stadt Rendsburg für die Wochenmärkte
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Für die Vergabe der Wochenmarktstandplätze ( § 3 der Marktsatzung ) gilt folgendes:
- Die Bewerbungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Stadt Rendsburg (Eingangsstempel ) berücksichtigt.
- Wenn mehrere Bewerbungen für ein und dieselbe Anbietergruppe vorliegen, erfolgt eine Platzzuweisung in der Reihenfolge ihres Eingangs.
- In den Fällen der Nr. 2 endet die Platzzuweisung für den Beschicker mit der längsten Beschickungsdauer am Ende des folgenden ungeraden Jahres. An seine Stelle rückt der Beschicker, dessen Bewerbung am längsten vorliegt.
Rendsburg, den 17.02.2010
Stadt Rendsburg
gez. Breitner
Andreas Breitner
Bürgermeister