Benutzungsordnung für die Mehrzweckhalle Mastbrook der Stadt Rendsburg
Nach Beschlussfassung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 29.08.2018 wird nachfolgende Benutzungsordnung erlassen.
§ 1 Ziele
Die Stadt Rendsburg unterhält die Mehrzweckhalle Mastbrook vorrangig als Gemeinbedarfs-und Folgeeinrichtung, in der Angebote zur Kommunikation, Freizeitgestaltung, Weiterbildung überwiegend zur Versorgung der Bevölkerung in Mastbrook angeboten werden.
§ 2 Verwaltung
Die Verwaltung der Mehrzweckhalle Mastbrook obliegt dem für die Schulverwaltung zuständigen Fachdienst.
§ 3 Benutzer
1.
Die Mehrzweckhalle Mastbrook soll im Rahmen der Zielsetzung des § 1 genutzt werden.
2.
Eine Vergabe der Räumlichkeiten ist vorgesehen an Rendsburger Vereine und Verbände. Andere Gruppen, Vereine und Privatpersonen können die Mehrzweckhalle nutzen, soweit ihre Veranstaltungen sich mit den in § 1 genannten Zielen vereinbaren lassen. Nutzungen, die zu Störungen im Tagesablauf führen könnten, sind nicht zulässig.
3.
Über die Vergabe der Räume entscheidet der für die Verwaltung zuständige Fachdienst.
§ 4 Benutzungsentgelt
Die Höhe des Benutzungsentgelts ist in der Entgeltordnung für die Mehrzweckhalle Mastbrook der Stadt Rendsburg festgesetzt.
§ 5 Reinigung
1.
Nach allen Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle hat der Veranstalter die ihm überlassenen Räume unverzüglich besenrein zu übergeben. Sollten die Räume nicht besenrein und/oder stark verschmutzt hinterlassen werden, bleibt die Erhebung von Kosten für eine erforderliche Reinigung vorbehalten.
2.
Der Veranstalter hat darüber hinaus bei einer etwaigen Küchenbenutzung für eine unverzügliche, einwandfreie Reinigung der Küche und des benutzten Geschirrs zu sorgen.
3.
Nach übermäßiger Verunreinigung und nicht ordnungsgemäßer besenreiner Übergabe der Räume kann eine weitere Vergabe an den Benutzer durch den zuständigen Fachdienst ausgeschlossen werden.
§ 6 Nutzung der Räume
1.
Die Nutzer haben die Räume und das Inventar pfleglich zu behandeln.
2.
Etwaige Beschädigungen sind unverzüglich dem zuständigen Fachdienst zu melden.
3.
Das Rauchen in der Mehrzweckhalle ist nicht zulässig.
4.
Die Nutzer müssen während der Veranstaltungen und danach für ausreichende Belüftung sorgen. Nach der Nutzung sind Fenster und Türen zu schließen.
5.
Ausgehändigte Schlüssel sind unverzüglich nach der Nutzung zurückzugeben.
§ 7 Haftung
Veranstalter und Benutzer haften für Beschädigungen jeglicher Art an den ihnen überlassenen Einrichtungsgegenständen und des Geschirrs. Die Beseitigung verursachter Schäden erfolgt auf ihre Kosten.
Rendsburg, den 10.10.2018
Stadt Rendsburg – Der Bürgermeister
Gez. Gilgenast
Pierre Gilgenast
Bürgermeister