Entgeltordnung für die Mehrzweckhalle Mastbrook in Rendsburg
Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24.05.2024 (GVOBl Schl.-H. S. 404) in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2,4, 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 564) wird nach Beschlussfassung der Ratsversammlung vom 12. Dezember 2024 folgende Entgelte für die Mehrzweckhalle Mastbrook erlassen:
§ 1 Höhe der Entgelte
(1)
Für die Benutzung der Räume in der Mehrzweckhalle werden folgende Entgelte festgesetzt:
a) | bei kommerziellen Veranstaltungen | |
| für die Halle | 200,00 € |
| für den Multifunktionsraum | 100,00 € |
| für das Foyer(Einzelnutzung) | 50,00 € |
| für Küchenbenutzung | 40,00 € |
b) | bei nicht kommerziellen Veranstaltungen | |
| für die Halle | 100,00 € |
| für den Multifunktionsraum | 50,00 € |
| für das Foyer (Einzelnutzung) | 25,00 € |
| für Küchenbenutzung | 20,00 € |
Die Gebühren nach Ziff. 1 b) für stadtteilbezogene Veranstaltungen werden Rendsburger Vereinen und Verbänden, die regelmäßig die Mehrzweckhalle nutzen, erlassen.
c) | In dem Entgelt sind die Kosten für Heizung und Beleuchtung, die Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungsgegenstände und des Geschirrs enthalten. | |
d) | Sporthallennutzung der Mehrzweckhalle Mastbrook für Rendsburger Vereine und Verbände | |
| für die gesamte Halle je Stunde | 8,00 € |
| für die Hälfte der Halle je Stunde | 3,50 € |
| für den Multifunktionsraum | 3,50 € |
| Die Entgelte für die o. g. Sporthallennutzung sind netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer in der zurzeit geltenden Höhe (19 %) ist hinzuzurechnen. | |
e) | Bei Nutzung von auswärtigen Vereinen und Verbänden, mit Ausnahme der Kreis- und Landesverbände im Sportbereich, wird zusätzlich zur Gebühr nach § 1 Ziff. 1 d) folgende Pauschale erhoben: | |
| Sporthalle je Nutzung | 90,00 € |
| Die Entgelte für die o. g. Sporthallennutzung sind netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer in der zurzeit geltenden Höhe (19 %) ist hinzuzurechnen. | |
f) | Bei Nutzungen der Räume nach Ziffer 1. a) und b) kann eine angemessene Kaution bis zum 10fachen Satz der Nutzungsgebühr erhoben werden. Die Kaution ist zusammen mit dem zu entrichtenden Benutzungsentgelt eine Woche vor Beginn der Veranstaltung an die Stadtkasse der Stadt Rendsburg zu entrichten. | |
g) | Auf Verlangen der Stadt Rendsburg sind die BenutzerInnen verpflichtet, eine angemessene Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden unter Einbeziehung von Vandalismusschäden abzuschließen. Der Nachweis über die abgeschlossene Haftpflichtversicherung ist eine Woche vor der Veranstaltung der Stadt Rendsburg vorzulegen. | |
§ 2 Fälligkeit des Entgeltes
Das Benutzungsentgelt nach § 1 a), b) und e) ist eine Woche vor Beginn der Veranstaltung bei der Stadt Rendsburg einzuzahlen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann die Nutzung der Räume verweigert werden. Das Benutzungsentgelt nach § 1 d) wird einmal jährlich gesondert abgerechnet. Hier wird auf die entsprechende Regelung in der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Rendsburg für die außerschulische Benutzung städtischer Schulräume sowie Turn- und Sporthallen verwiesen.
§ 3 Ausnahmeregelungen
In begründeten Einzelfällen kann der zuständige Fachdienst über Ausnahmeregelungen entscheiden.
§ 4 In-Kraft-Treten
Die Entgeltordnung für die Mehrzweckhalle Mastbrook tritt am 01.01.2025 in Kraft. Mit dem gleichen Tage tritt die Entgeltordnung für die Mehrzweckhalle Mastbrook in Rendsburg in der Fassung vom 10.10.2018 sowie der 1. Nachtrag vom 03.05.2023 außer Kraft.
Rendsburg, den 13. Dezember 2024
Stadt Rendsburg
gez. Sönnichsen
Janet Sönnichsen
Bürgermeisterin