Richtlinie über die Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger der Stadt Barmstedt
§ 1 Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit
Die Stadt Barmstedt würdigt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung ausgewählte Bürgerinnen und Bürger für ihr ehrenamtliches Engagement.
§ 2 Verfahren
(1)
Bürgerinnen und Bürger, die sich um das Gemeinwesen der Stadt Barmstedt verdient gemacht haben oder sich sonst im sozialen Bereich herausragend engagieren, können zur Ehrung vorgeschlagen werden. Hierzu zählen insbesondere
a) Personen, die sich in besonderer Weise für das Allgemeinwohl eingesetzt haben,
b) Personen, die in herausragender Weise über einen längeren Zeitraum in einem Verein oder einem Verband mitgewirkt haben,
c) Personen, die sich sozial, kulturell, künstlerisch oder für die Sicherheit der Stadt Barmstedt in hohem Maße engagiert haben,
d) Personen, die sich für Gleichberechtigung und der Verständigung von Kulturen und Religionen einsetzen.
(2)
Jedermann ist vorschlagsberechtigt. Rechtzeitig vor der geplanten Ehrung ist die Bevölkerung in geeigneter Form aufzurufen, innerhalb einer gesetzten Frist Vorschläge einzureichen. Anonyme Vorschläge finden keine Berücksichtigung.
(3)
Vorschläge sind schriftlich bei der Stadtverwaltung Barmstedt einzureichen. Die Vorschläge sollen sowohl Name und Anschrift der zu würdigenden Personen als auch des Vorschlagenden enthalten. Die Gründe für die Würdigung sind zu erläutern.
§ 3 Auswahl der zu würdigenden Personen
(1)
Über die Ehrung entscheidet der Hauptausschuss in nichtöffentlicher Sitzung.
(2)
Geehrt werden insbesondere Einzelpersonen aufgrund ihres ehrenamtlichen Engagements. Eine Personengruppe wird nur dann gemeinsam gewürdigt, wenn sie eine ehrenamtliche Aufgabe gemeinschaftlich erbracht hat. Als ehrenamtliches Engagement gelten alle Aktivitäten und Tätigkeiten, die in der Regel unentgeltlich für andere bzw. das Gemeinwohl geleistet werden.
(3)
Gewürdigt werden sollen insbesondere auch Personen, die weniger im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen. Bei der Auswahl soll ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Tätigkeiten berücksichtigt werden. Aus den jährlichen Vorschlägen sollen höchstens vier Personen ausgewählt werden.
(4)
Die ausgewählten sollen in Barmstedt wohnen. Bei auswärtigen Personen muss deren ehrenamtliche Tätigkeit einen Bezug zur Stadt Barmstedt haben.
(5)
Ehrungen sollen grundsätzlich nicht ausgesprochen werden
a) für langjährige Mitgliedschaft in Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen und
b) wenn besondere Beschlüsse, Richtlinien, etc. der Stadt Barmstedt bereits spezielle Ehrungen für bestimmte Personen oder Gruppen in der gleichen Angelegenheit vorsehen.
§ 4 Durchführung der Ehrungen
Die Ehrungen erfolgen als ideelle Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements. Sie werden durch die Bürgervorsteherin bzw. den Bürgervorsteher oder die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister ausgesprochen. Den zu ehrenden Personen werden eine Urkunde und eine Ehrennadel überreicht. Darüber hinaus erfolgt die Aufnahme in die Bürgerrolle der Stadt Barmstedt.
§ 5 Bürgerrolle
(1)
Die geehrten Personen nach § 3 dieser Richtlinie werden in die Bürgerrolle der Stadt Barmstedt aufgenommen.
(2)
Eintragungen werden mit Namen, Geburtsdatum, Anlass und Grund der Ehrung vorgenommen. Die Bürgerrolle der Stadt Barmstedt wird chronologisch fortgeschrieben und vor jeder weiteren Auszeichnung veröffentlicht.
(3)
Die Bürgerrolle kann im Rathaus der Stadt Barmstedt eingesehen werden.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt rückwirkend am 01.07.2017 in Kraft.