Entgeltordnung für die Benutzung der Nordmarkhalle und des Willy-Brandt-Platzes
Aufgrund der §§ 27 Abs. 1 Satz 2, 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.08.2016 (GVOBl Schl.-H. S. 788) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 20.12.2016 folgende Zweite Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Nordmarkhalle und den Willy-Brandt-Platz erlassen:
§ 1 Geltungsbereich
Für die Inanspruchnahme der Nordmarkhalle einschließlich des Hallenvorplatzes und des Willy-Brandt-Platzes werden Entgelte nach dieser Entgeltordnung festgesetzt.
§ 2 Entgeltsätze
A. Nordmarkhalle und Nordmarkhallenvorplatz
1.
Für eintrittspflichtige Veranstaltungen bei einer Belegungsdauer bis zu 3 Tagen beträgt das Entgelt
a) | für das Obergeschoss | 450,00 EUR |
b) | für das Untergeschoss | 300,00 EUR |
c) | für die Viehhalle | 150,00 EUR |
d) | für den Nordmarkhallenvorplatz | 50,00 EUR |
2.
Für nicht eintrittspflichtige Veranstaltungen bei einer Belegungsdauer bis zu 3 Tagen beträgt das Entgelt
a) | für das Obergeschoss | 300,00 EUR |
b) | für das Untergeschoss | 220,00 EUR |
c) | für die Viehhalle | 120,00 EUR |
d) | für den Nordmarkhallenvorplatz | 25,00 EUR |
3.
Erstreckt sich eine Veranstaltung über mehr als 3 Belegungstage, so beträgt das Entgelt für jeden weiteren Belegungstag
a) | für das Obergeschoss | 120,00 EUR |
b) | für das Untergeschoss | 80,00 EUR |
c) | für die Viehhalle | 60,00 EUR |
d) | für den Nordmarkhallenvorplatz | 25,00 EUR |
Sofern diese Veranstaltungen kommerzieller Art sind, beträgt das Entgelt 5 % des Netto-Kartenverkaufserlöses, mindestens jedoch das um 30 % gesteigerte Entgelt der Ziffern 1 bis 3.
4.
Für die Benutzung der festeingebauten Szenenfläche als Bühne o. ä. einschließlich Vor- u. Nachbereitungen 250,00 EUR
5.
Für die Benutzung der Bühnenelemente
je Element | 15,00 EUR |
6.
Für den Aufbau und die Benutzung von Stühlen lt. Bestuhlungsplan 100,00 EUR
7.
Für die Benutzung von Tischen und Stühlen für die Dauer der Veranstaltung (abweichend vom Bestuhlungsplan)
je Stuhl | 0,25 EUR |
je Tisch | 0,50 EUR |
8.
Für das Entleihen von Tischen und Stühlen außerhalb der Nordmarkhalle
bis zu 4 Tagen | je Tisch | 1,00 EUR |
bis zu 4 Tagen | je Stuhl | 0,50 EUR |
für jeden weiteren Tag | je Tisch | 1,00 EUR |
für jeden weiteren Tag | je Stuhl | 0,50 EUR |
9.
Für die nachstehend aufgeführten Veranstaltungen beträgt das Standgeld:
Erdgeschoss | Obergeschoss/ Außengelände | ||
Antikmarkt | je lfdm für 1 Tag | 22,00 EUR | 22,00 EUR |
je lfdm für 2 Tage | 27,00 EUR | 27,00 EUR | |
Trödeltreff | je lfdm u. Tag | 9,50 EUR | 8,00 EUR |
Mitternachts-Trödel | je lfdm u. Tag | 9,50 EUR | 8,00 EUR |
Babybedarfs- u. Kleiderbörse | je lfdm u. Tag | 9,50 EUR | 8,00 EUR |
Heimkunstmarkt | je lfdm u. Tag | 7,00 EUR | 7,00 EUR |
je lfdm für 2 Tage | 14,00 EUR | 14,00 EUR | |
sonstige Märkte | je lfdm u. Tag | 9,50 EUR | 8,00 EUR |
10.
Das Eintrittsgeld beträgt für Jugendliche ab 16 Jahre und Erwachsene für den
Antikmarkt | 2,50 EUR |
Heimkunstmarkt | 2,50 EUR |
Für Gruppen ab 20 Personen erfolgt eine Ermäßigung von 30 %.
B. Willy-Brandt-Platz
1.
Für den Sommerflohmarkt beträgt das Standgeld
je lfdm u. Tag | 5,00 EUR |
2.
Für alle sonstigen Veranstaltungen auf dem Willy-Brandt-Platz beträgt das Entgelt bei Inanspruchnahme einer Fläche
von – bis | bis zu 3 Belegungstagen | für jeden weiteren Belegungstag |
bis 200 qm | 50,00 EUR | 15,00 EUR |
201 – 500 qm | 100,00 EUR | 25,00 EUR |
501 – 1.000 qm | 150,00 EUR | 50,00 EUR |
1.001 – 5.000 qm | 250,00 EUR | 75,00 EUR |
5.001 – 10.000 qm | 350,00 EUR | 150,00 EUR |
für die gesamte Fläche | 500,00 EUR | 250,00 EUR |
Die Benutzung der Toilettenanlage auf dem Willy-Brandt-Platz (ohne Reinigungs-, Material- und Personalkosten) ist in dem vorstehenden Entgelt enthalten.
Die Kosten für die Reinigung, für Frisch- und Abwasser sowie Stromverbrauch sind direkt mit dem Reinigungsunternehmen bzw. mit den Stadtwerken Rendsburg abzurechnen.
§ 3 Nebenkosten
Die Höhe der Kosten für die Abfallbeseitigung bemisst sich nach den jeweils gültigen Satzungen und Tarifen über die Abfallentsorgung in der Stadt Rendsburg.
§ 4 Mehrwertsteuer und Kaution
1.
In den Stand- und Eintrittsgeldern nach § 2 Ziff. A 9 und 10 sowie Ziff. B 1 ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in der z. Z. geltenden Höhe enthalten. Alle anderen Entgelte und Nebenkosten erhöhen sich um die z. Z. geltende Mehrwertsteuer.
2.
Für alle Veranstaltungen und Leistungen in der Nordmarkhalle, auf dem Nordmarkhallenvorplatz sowie auf dem Willy-Brandt-Platz kann eine Kaution in angemessener Höhe festgesetzt werden.
§ 5 Fälligkeit
Das Entgelt einschließlich einer evtl. Kaution wird zu einem vertragsmäßig vereinbarten Termin fällig.
§ 6 Ermäßigung und Befreiung
Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Antrag das Entgelt zu ermäßigen oder zu erlassen
- für Veranstaltungen nicht kommerzieller Art von in Rendsburg ansässigen Veranstaltern, die als gemeinnützig anerkannt sind,
- für Veranstaltungen, die im Interesse, im Auftrag oder unter Mitwirkung der Stadt Rendsburg durchgeführt werden,
- für Leistungen der Stadt Rendsburg, die durch die Veranstalter erbracht werden.
§ 7 Datenverarbeitung
Zur Ermittlung der Entgeltschuldnerin/des Entgeltschuldners und zur Festsetzung des Entgelts im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die Erhebung der erforderlichen personenbezogenen Daten bei Einwohnermeldeämtern, Ordnungsämtern, Amtsgerichten, Finanzämtern, Polizeidienststellen und Justizvollzugsanstalten zulässig.
Die Stadt ist befugt, diese Daten zum Zwecke der Entgelterhebung nach dieser Satzung zu verwenden und weiterzuverarbeiten.
§ 8 Inkrafttreten
Diese zweite Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Benutzung der Nordmarkhalle und des Willy-Brandt-Platzes tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Rendsburg, 21.12.2016
Stadt Rendsburg
Gez. Pierre Gilgenast
Pierre Gilgenast
Bürgermeister