Satzung der Stadt Rendsburg über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Nördliche Altstadt"
Aufgrund des § 162 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 und Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes. vom 25.05.2021 (GVOBl. S. 566), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 24. März 2022 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Die Satzung der Stadt Rendsburg über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Nördliche Altstadt“ wird aufgehoben.
Das aufgehobene Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan der Stadt Rendsburg (ohne Maßstab) abgegrenzten Flächen. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage 1 beigefügt.
Die in Anlage 2 aufgeführten Grundstücke sind von Aufhebungssatzung betroffen. Die Auflistung der Grundstücke ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Die Aufhebungssatzung wird nach § 162 Abs. 2 BauGB mit der Bekanntmachung wirksam.
Rendsburg, den 31.03.2022
Stadt Rendsburg – Die Bürgermeisterin
gez. J. Sönnichsen L.S.
Janet Sönnichsen
Bürgermeisterin