Stadtverordnung über Parkgebühren in der Stadt Rendsburg(Parkgebührenverordnung)
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 05.03.2003 (BGBI. I S. 310, 919) in der z.Z. geltenden Fassung und der Landesverordnung über Parkgebühren vom 12.04.1990 (GVOBI. S.-H., S. 264) wird verordnet:
§ 1 Geltungsbereich und Höhe der Gebühr
Auf folgenden öffentlichen Parkflächen wird die Gebühr für das Parken auf 1,20 EUR je Stunde während des Laufs des Parkscheinautomaten festgesetzt:
Schleuskuhle (im Bereich der Holsteiner Straße und der Torstraße)
Für die ersten 30 Minuten Parkzeit wird kein Tarif erhoben. Die Tageshöchstgebühr beträgt 6,00 €.
Gleichzeitig werden Monatstickets zu 42,00 € und Jahrestickets zu 420,00 € angeboten.
Der Tarif für das Monatsparkticket der Anwohnerinnen und Anwohner der Altstadt wird auf 30,00 € festgesetzt. Der Tarif für das Jahresparkticket der Anwohnerinnen und Anwohner der Altstadt beträgt 300,00 €.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Parkgebührenverordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Mit diesem Tag tritt die Parkgebührenverordnung vom 01.01.2020 außer Kraft.
Rendsburg, den 16.12.2021
Stadt Rendsburg - Die Bürgermeisterin
als Örtl. Ordnungsbehörde
gez. J. Sönnichsen
Janet Sönnichsen
Bürgermeisterin