Haushaltssatzung der Gemeinde Ascheffel für das Haushaltsjahr 2023(Haushaltsatzung 2023)
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2022 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. | im Ergebnisplan mit | ||
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.872.200 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.901.000 | EUR | |
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von | - 28.800 | EUR | |
2. | im Finanzplan mit | ||
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.849.100 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.710.500 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 2.437.600 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 2.901.500 | EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 1.858.300 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 | EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 1,23 | Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | ||
|
340 | % | |
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340 | % | |
2. | Gewerbesteuer | 335 | % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §§ 82 und 84 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 03.01.2023 erteilt.
Ascheffel, 09.01.2023
Jörg Harder
Bürgermeister