1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Ascheffel zur Satzung der Gemeinde Ascheffel über den Anschluss von Grundstücken
Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 2 und 17 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. S. 57) in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4, 6 Abs. 1 bis 7, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S. 27) und der Satzung der Gemeinde Ascheffel über den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und ihre Benutzung vom 06.12.2001 (Wasserversorgungssatzung) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Ascheffel vom 26.11.2020 folgende 1. Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
§ 11 c (Gebührensätze) Abs. 1 a) erhält folgende Fassung:
a) einem Nenndurchfluss (Qn) bis 2,5 m³/h bzw.
einem Dauerdurchfluss (Q3) bis 4 m³/h monatlich 3,65 €
Artikel II
§ 11 c (Gebührensätze) Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Zusatzgebühr beträgt netto 0,86 € je m³ Wasserentnahme.
Artikel III
Diese 1. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Ascheffel, 27.11.2020
Harder
Bürgermeister