Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauches und der Nutzung am Meeresstrand, sowie Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen am Strand in der Gemeinde Heikendorf (Strandsatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBI. Schl.-H. S.57) zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz vom 07.09.2020 (GVOBI. Schl.-H. S. 514) und §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 4, 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) zuletzt geändert durch Art. 6 Gesetz vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 06.12.2023 folgende Satzung erlassen:
I.
Die Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauches und der Nutzung am Meeresstrand, sowie Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen am Strand in der Gemeinde Heikendorf (Strandsatzung) wird wie folgt geändert:
§ 4 Absatz 10 erhält folgende Fassung:
§ 4 Einschränkung der Nutzung
(10) Das Lagern oder Anlanden motorisierter und nicht motorisierter Wasserfahrzeuge aller Art ist unzulässig, mit Ausnahme von SUP’s in den dafür bestimmten Bereichen (siehe entsprechende Anlage).
Inkrafttreten
Die Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauches und der Nutzung am Meeresstrand, sowie Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen am Strand in der Gemeinde Heikendorf (Strandsatzung) 1. Nachtrag tritt ab 01.01.2024 in Kraft.